Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Vertragsgegenstand / Beratungsleistung
Der Vertragsgegenstand ist die individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Rahmen des vereinbarten Gesundheits- & Fitnesstrainings. Die Beratungsleistung wird von einer zertifizierte Ernährungsberaterin und ausgebildeten Master Personal Trainerin persönlich, telefonisch, per Video-Telefonie oder per E-Mail erbracht.
Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen nicht die ärztliche Behandlung oder Therapie. Gegenstand der Beratungsleistung / des Trainings ist das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung, nicht eines körperlichen Erfolges. Art und Umfang der Beratung können individuell variieren. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung /des Trainings durch Julia Bierweiler auftreten.
§ 2. Schweigepflicht & Datenverarbeitung
Die absolute Schweigepflicht und der Schutz der persönlichen Kundendaten sind elementare Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Julia Bierweiler und dem Kunden.
Die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten des Kunden werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.
Die Schweigepflicht und die Grundsätze des Datenschutzes gelten auch über die Beendigung der Ernährungsberatung / des Trainings hinaus.
1.Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Julia Bierweiler
JulBiFit – Gesundheits- & Fitnesstraining
Apfelblütenweg 3, 89171 Illerkirchberg
2.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit. h) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BDSG.
Dies bedeutet, dass die Datenverarbeitung erfolgt, um den Behandlungsvertrag zwischen uns und Ihnen und die hieraus resultierenden Pflichten zu erfüllen.
Wir verarbeiten zu diesem Zwecke Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, insbesondere aber auch Gesundheitsdaten wie Gewicht und Größe, BMI, Körperzusammensetzung, Laborwerte, Krankheitssymptome, Anamnesen, Diagnosen und Therapievorschläge.
Die personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten werden erhoben, da diese die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Beratung und Begleitung sind.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Die persönliche Beratung / das Training kann in bar gezahlt werden oder der Rechnungsbetrag einer telefonischen oder videotelefonischen Beratung (Online Beratung) ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen werden. Bei wiederkehrenden Beratungsterminen wird zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung, der erbrachten Leistungen, ausgestellt und an den Kunden geschickt. Eine einzelne Beratungs-/Trainingsstunde ist unmittelbar nach der Leistungserbringung zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich mit Eingang der (Sammel-) Rechnung die noch nicht beglichenen Positionen innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug können Mahn- und Bearbeitungsgebühren entstehen. Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm im Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht das Training/die Ernährungsberatung ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet.
§ 4. Terminabsagen
Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder per SMS geschehen. Bei späteren Absagen werden 80 % des Honorars (zzgl. Mehrwertsteuer) fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird der nicht in Anspruch genommene Beratungstermin/ die Trainingsstunde, komplett in Rechnung gestellt.
5. Administrative Abwicklung der Ernährungsberatung
Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen / Trainings erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand, Ernährungsprotokolle) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
6. Schutz des Eigentums
Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von der Ernährungsberaterin angefertigten Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Der Kunde erhält insoweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den genannten Berichten und Analysen.
7. Gewährleistung
Die Ernährungsberaterin und Personal Trainerin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungswissenschaftlicher und sportwissenschaftlicher Grundsätze auszuführen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen oder Garantien für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Ernährungsberaterin und Personal Trainerin nicht: Der Erfolg einer Ernährungsberatung / eines Trainings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Die Ernährungsberatung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt wird keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen.
§ 8. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
§ 9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
§ 10. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzliche am nächsten kommt.